Nachdem in Rheinland-Pfalz der Großteil der insgesamt rund 2,5 Millionen zu erwartenden Grundsteuererklärungen eingetroffen ist und die entsprechenden Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide versandt wurden, gehen auch Einsprüche gegen die Bescheide in den Finanzämtern ein.
Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher von solchen…