Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Pirmasens für Kesavan Velusamy, Marie-Curie-Str. 1-5, 66953 Pirmasens
Aushang seit 16.05.2025
Finanzamt Pirmasens für Mihail Vanecichin, Str. Odesscaia 78/5, MD-3300 TIRASPOL, REPUBLIK MOLDAU (MOLDAWIEN)
Aushang seit 16.05.2025
Finanzamt Pirmasens für Serhan Ahmedov und Ayshe Shaban Ahmedova, Homburger Str. 2d, 66482 Zweibrücken
Aushang seit 02.05.2025