Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Pirmasens für Ges. bürgerlichen Rechts Antonio und Laura Tizzone, Pirmasenser Str. 57a, 66482 Zweibrücken
Aushang seit 16.10.2024
Finanzamt Pirmasens für Antonio Tizzone, Pirmasenser Str. 57a, 66482 Zweibrücken
Aushang seit 16.10.2024
Finanzamt Pirmasens für Antonio Tizzone, Pirmasenserstr. 57a, 66482 Zweibrücken
Aushang seit 26.09.2024